Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeiner Teil

Geltung der Bedingungen
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers ProMusic, Herzog Bernhard Platz 1, 9300 St.Veit/Glan, Inhaber Walter Brunner. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand ist St.Veit/Glan. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Amtsgericht St.Veit/Glan als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren die Zuständigkeit des Amtsgerichts St.Veit vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist St.Veit/Glan Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung. Wir sind berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder wir diese schriftlich anerkannt haben. Zur Zurückbehaltung sind Sie nur befugt, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Sollten ein nicht wesentlicher Teil eines Vertrages unter diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt.

Warenzeichen
Bitte beachten Sie die Warenzeichen und deren Rechte (© ® etc.) der jeweiligen Hersteller. Alle hier genannten Namen, Waren- und Markenzeichen sind Eigentum der entsprechenden Firmen.

Datenschutz
Ihre zur Vertragserfüllung notwendigen persönlichenAngaben werden von uns nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten genutzt und nicht an Dritte weitergeben. Außgenommen sind berechtigte Ermittlungsbehörden im Rahmen eines Strafverfahren.

II. Besondere Bedingungen für den Warenverkauf


Vertragsabschluß
Unsere Angaben zu Waren und Preisen im Rahmen des Bestellvorgangs sind unverbindlich. Ihre Bestellung nehmen wir durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware an. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Verkäufer zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Es wird ausdrücklich kein Rückgaberecht vereinbart..

Lieferung und Preise
Alle Preise sind inklusive österreichischer MWST. Bei Lieferverzögerungen setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Wir versenden per Post-Nachnahme , die Nachnahmegebühr beträgt EUR 4,- .Auslands-Versand (weltweit) nur gegen Vorkasse per Überweisung auf unser Konto. Die Versandgebühren sind länderspezifisch, bitte rückfragen. Bei Annahmeverweigerung der bestellten Ware berechnen wir Ihnen eine Stornogebühr von 50% des Auftragswertes. Vorsätzliche Falschbestellungen bringen wir über den Netzbetreiber und die entsprechenden Ermittlungsbehörden zur Anzeige.
Die kostenlose Zustellung von Digitalpianos und Schlagzeugen gilt für die Bundesländer Kärnten und Steiermark. Für die Bundesländer Wien, Burgenland, Niederösterreich, Salzburg erheben wir eine Lieferpauschale von 40 Euro, für die Bundesländer Salzburg, Tirol, Vorarlberg eine Lieferpauschale von 80.-.

Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Sollte der Hersteller des jeweiligen Produktes einen längeren Gewährleistungszeitraum anbieten, tritt automatisch der längere Gewährleistungszeitraum in Kraft. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Sachmängel innerhalb von einer Woche dem Verkäufer gegenüber schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung des Verkäufers bereitzuhalten. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers, es sei denn, der Sachmangel war bei Untersuchung der gelieferten Ware und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Produktes entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Lieferverzögerung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Datum der Lieferung
Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Sachmängel innerhalb von einer Woche dem Verkäufer gegenüber schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung des Verkäufers bereitzuhalten. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers, es sei denn, der Sachmangel war bei Untersuchung der gelieferten Ware und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Produktes entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware muß der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesonders bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.