Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeiner Teil
Geltung der Bedingungen
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers ProMusic, Herzog
Bernhard Platz 1, 9300 St.Veit/Glan, Inhaber Walter Brunner. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers
unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind
nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand ist St.Veit/Glan. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im
Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des
Verkäufers das Amtsgericht St.Veit/Glan als Gerichtsstand vereinbart. Das
gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen Fällen wird für
das gerichtliche Mahnverfahren die Zuständigkeit des Amtsgerichts St.Veit
vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts,
auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Wenn
Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist St.Veit/Glan
Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung.
Wir sind berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Das
Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder wir diese schriftlich anerkannt
haben. Zur Zurückbehaltung sind Sie nur befugt, soweit die Ansprüche
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Sollten ein nicht wesentlicher
Teil eines Vertrages unter diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt.
Warenzeichen
Bitte beachten Sie die Warenzeichen und deren Rechte (© ® etc.) der
jeweiligen Hersteller. Alle hier genannten Namen, Waren- und Markenzeichen sind
Eigentum der entsprechenden Firmen.
Datenschutz
Ihre zur Vertragserfüllung notwendigen persönlichenAngaben werden
von uns nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten genutzt und nicht
an Dritte weitergeben. Außgenommen sind berechtigte Ermittlungsbehörden
im Rahmen eines Strafverfahren.
II. Besondere Bedingungen für den Warenverkauf
Vertragsabschluß
Unsere Angaben zu Waren und Preisen im Rahmen des Bestellvorgangs sind unverbindlich.
Ihre Bestellung nehmen wir durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw.
Lieferung der Ware an. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung
des Verkäufers oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Verkäufer
zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig,
wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für
die Zusicherung von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluß festgelegten
Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt
dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen
sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige
Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Es wird ausdrücklich kein
Rückgaberecht vereinbart..
Lieferung und Preise
Alle Preise sind inklusive österreichischer MWST. Bei Lieferverzögerungen
setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Wir versenden per Post-Nachnahme
, die Nachnahmegebühr beträgt EUR 4,- .Auslands-Versand (weltweit)
nur gegen Vorkasse per Überweisung auf unser Konto. Die Versandgebühren
sind länderspezifisch, bitte rückfragen. Bei Annahmeverweigerung der
bestellten Ware berechnen wir Ihnen eine Stornogebühr von 50% des Auftragswertes.
Vorsätzliche Falschbestellungen bringen wir über den Netzbetreiber
und die entsprechenden Ermittlungsbehörden zur Anzeige.
Die kostenlose Zustellung von Digitalpianos und Schlagzeugen gilt für die
Bundesländer Kärnten und Steiermark. Für die Bundesländer
Wien, Burgenland, Niederösterreich, Salzburg erheben wir eine Lieferpauschale
von 40 Euro, für die Bundesländer Salzburg, Tirol, Vorarlberg eine
Lieferpauschale von 80.-.
Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften
oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder
Materialfehler schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter
Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers
- insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Käufers
- Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die
Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der
Lieferung. Sollte der Hersteller des jeweiligen Produktes einen längeren
Gewährleistungszeitraum anbieten, tritt automatisch der längere Gewährleistungszeitraum
in Kraft. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich
zu untersuchen und etwaige Sachmängel innerhalb von einer Woche dem Verkäufer
gegenüber schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften Liefergegenstände
sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
befinden, zur Besichtigung des Verkäufers bereitzuhalten. Bei nicht rechtzeitiger
Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers, es sei
denn, der Sachmangel war bei Untersuchung der gelieferten Ware und innerhalb
der Frist nicht erkennbar. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung
nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung
eines Produktes entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich
oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers oder seiner
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, Lieferverzögerung, wegen Nichterfüllung,
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß
und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen
seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Datum der Lieferung
Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich zu
untersuchen und etwaige Sachmängel innerhalb von einer Woche dem Verkäufer
gegenüber schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften Liefergegenstände
sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
befinden, zur Besichtigung des Verkäufers bereitzuhalten. Bei nicht rechtzeitiger
Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers, es sei
denn, der Sachmangel war bei Untersuchung der gelieferten Ware und innerhalb
der Frist nicht erkennbar. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung
nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung
eines Produktes entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich
oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers oder seiner
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen,
die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder
künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der
gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über Vorbehaltsware
nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter insbesondere Gerichtsvollzieher auf
die Vorbehaltsware muß der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden
trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers
- insbesonders bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware
auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung
der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.